Die Scheidung ist eine emotionale und rechtliche Herausforderung, bei der viele Fragen rund um die gemeinsamen Vermögenswerte geklärt werden müssen. Eine der häufigsten Fragen bei einer Scheidung ist: Was passiert mit der Immobilie, die beide Ehepartner gemeinsam besitzen? In diesem Beitrag werden wir genauer darauf eingehen, welche Möglichkeiten es gibt und wie die Verteilung der Immobilie im Falle einer Scheidung geregelt werden kann.
Bei der Verteilung einer Immobilie bei Scheidung spielen verschiedene rechtliche Grundlagen eine entscheidende Rolle. In vielen Fällen wird die Immobilie als gemeinsames Vermögen betrachtet und muss entsprechend aufgeteilt werden. Die genaue Vorgehensweise kann je nach Rechtslage und individueller Situation variieren. Daher wird empfohlen, sich mit einem Anwalt zu beraten, um die rechtlichen Aspekte der Immobilienaufteilung während der Scheidung zu klären und eine faire Lösung für beide Parteien zu finden. Dazu gehört auch die Prüfung, wie mit einem gemeinsam abgeschlossenen Kredit verfahren werden soll.
Bei einer Scheidung stehen den Ehepartnern verschiedene Optionen für die Aufteilung der gemeinsamen Immobilie zur Verfügung. Eine eher selten genutzte Möglichkeit ist die gemeinsame Nutzung der Immobilie durch beide Partner, beispielsweise durch eine Aufteilung des Hauses in getrenntes Stockwerkeigentum, das jeweils von den Partnern bewohnt werden kann. Bei Ferienimmobilien oder nur temporär genutzten Liegenschaften können auch zeitliche Absprachen funktionieren.
Eine weitere Möglichkeit ist die finanzielle Auszahlung eines Partners an den anderen, um dessen Anteil an der Immobilie auszugleichen, wenn nur einer der Partner die Immobilie behalten möchte. Dies passiert besonders dann, wenn Kinder mit einem der Partner in der gewohnten Umgebung wohnen bleiben sollen. Alternativ kann die Immobilie auch verkauft werden. Der Erlös lässt sich gerecht aufteilen und ggf. zur Tilgung einer noch laufenden Hypothek nutzen. Eine weitere Möglichkeit stellt die gemeinsame Vermietung dar. Die Liegenschaft bleibt so im Besitz der Familie, kann später an die Kinder weitergegeben werden und generiert durch die Vermietung ein zusätzliches Einkommen, das zwischen den Partnern geteilt werden kann. Die Wahl der Option hängt von verschiedenen Faktoren wie der finanziellen Situation, den persönlichen Präferenzen und der Möglichkeit einer Einigung zwischen den Partnern ab. Manche der Optionen setzen ein positiv gestimmtes Verhältnis voraus, während andere Wege einen klaren Schlussstrich ermöglichen.
Wir von der Group46 GmbH sind auch dann für Sie da, wenn Entscheidungen noch getroffen werden müssen. Gerne beraten wir Sie zu Ihren Möglichkeiten, vermitteln zwischen den Parteien und finden so eine Lösung, um die Frage nach dem Verbleib der gemeinsamen Liegenschaft zu beantworten. Sie erreichen uns persönlich in Burgdorf, online oder telefonisch!